Bundeskartellamt
In Kürze
Das Bundeskartellamt ist die zentrale Wettbewerbsbehörde des Bundes. Es überwacht Kartellverbot, Zusammenschlüsse und marktmissbräuchliches Verhalten.
Definition
Bundeskartellamt ist eine bundesunmittelbare Wettbewerbsbehörde mit hoheitlichen Aufgaben im Wirtschaftsrecht. Es ist zuständig für die Durchsetzung des Kartellrechts und den Schutz funktionierenden Wettbewerbs. Das Bundeskartellamt wird tätig bei Unternehmenszusammenschlüssen, Kartellabsprachen und dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Seine Zuständigkeit besteht, wenn wettbewerbsbeschränkende Wirkungen im Bundesgebiet zu erwarten sind. Entscheidungen werden durch unabhängige Beschlussabteilungen nach gesetzlich festgelegten Verfahren getroffen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Bundeskartellamt unterliegt keiner fachlichen Weisung bei Einzelfallentscheidungen. Es ist von der Europäischen Kommission abzugrenzen, die für unionsweite Wettbewerbsfälle zuständig ist. In der Praxis wirkt das Bundeskartellamt präventiv und repressiv auf die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben ein.