Bußgeld
In Kürze
Bußgeld bezeichnet eine behördliche Geldsanktion bei Verstößen gegen Ordnungsrecht. Es dient der Durchsetzung gesetzlicher Pflichten außerhalb des Strafrechts.
Definition
Bußgeld ist ein rechtlicher Begriff des öffentlichen Sanktionsrechts mit verwaltungsrechtlicher Ausprägung in Deutschland. Er bezeichnet eine von Verwaltungsbehörden festgesetzte Geldzahlung zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gesetzlicher Vorgaben. Ein Bußgeld setzt voraus, dass ein tatbestandsmäßiger, rechtswidriger und vorwerfbarer Verstoß gesetzlich bestimmt ist. Die Festsetzung erfolgt durch Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Behörde mit Außenwirkung. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Ordnungswidrigkeitengesetz, insbesondere § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) für den allgemeinen Sanktionsrahmen. Ein Bußgeld stellt keine strafrechtliche Sanktion dar und begründet keinen Eintrag als Vorstrafe. Es ist von der Geldstrafe zu unterscheiden, die ausschließlich durch ein Strafgericht verhängt wird. Im arbeits- und unternehmensbezogenen Kontext betrifft ein Bußgeld häufig Pflichtverletzungen im Aufsichts- und Ordnungsrecht. In der Praxis dient es der Durchsetzung gesetzlicher Verhaltensanforderungen durch staatliche Aufsicht und Kontrolle.