Buyout
In Kürze
Ein Buyout bezeichnet die Übernahme eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen durch einen definierten Erwerberkreis. Er betrifft häufig Management, Beschäftigte oder institutionelle Investoren.
Definition
Buyout ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die vollständige oder teilweise Übernahme eines Unternehmens durch intern oder extern verbundene Erwerber. Der Buyout erfasst regelmäßig den Erwerb von Gesellschaftsanteilen mit dem Ziel der unternehmerischen Kontrolle. Er liegt vor, wenn die Übernahme durch Management, Belegschaft oder institutionelle Investoren strukturell festgelegt ist. Der Buyout kann vollständig oder überwiegend eigen- oder fremdfinanziert ausgestaltet sein. Rechtlich erfolgt die Umsetzung auf Grundlage gesellschaftsrechtlicher Erwerbsvorgänge ohne eigenständige arbeitsrechtliche Sondernorm. Gesetzliche Vorgaben zur Durchführung eines Buyout bestehen nicht. Der Begriff begründet keinen automatischen Übergang einzelner Arbeitsverhältnisse oder Mitbestimmungsrechte. Er ist vom reinen Outsourcing ohne Eigentumsübertragung abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst der Buyout die betriebliche Organisation, Eigentümerstruktur und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen mittelbar.