Candidate Experience
In Kürze
Die Candidate Experience beschreibt die Gesamtheit aller Erfahrungen von Bewerbenden im Bewerbungsprozess. Sie umfasst sämtliche Interaktionen zwischen Unternehmen und Kandidaten.
Definition
Candidate Experience ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Gesamtheit aller wahrgenommenen Erfahrungen von Bewerbenden während eines strukturierten Bewerbungsverfahrens. Die Candidate Experience erfasst sämtliche Kontaktpunkte zwischen Unternehmen und Bewerbenden im zeitlichen Ablauf. Sie liegt vor, wenn Interaktionen vor, während und nach der Bewerbung organisatorisch bestimmt sind. Erfasst sind Kommunikation, Prozessgestaltung, Informationsbereitstellung sowie persönliche Kontakte im Auswahlverfahren. Die Candidate Experience umfasst auch Eindrücke aus Vertragsverhandlungen und dem vorgelagerten Onboarding. Rechtliche Vorgaben zur Ausgestaltung bestehen grundsätzlich nicht, vorbehaltlich zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften. Die Candidate Experience begründet keinen Anspruch auf Einstellung oder Vertragsabschluss. Sie ist von der späteren Employee Experience nach Begründung des Arbeitsverhältnisses abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst die Candidate Experience die Wahrnehmung des Unternehmens als potenziellen Arbeitgeber im Recruitingprozess.