Cloud Computing
In Kürze
Cloud Computing beschreibt die netzwerkbasierte Nutzung externer IT-Ressourcen im Unternehmen. Es ermöglicht flexible Bereitstellung digitaler Leistungen ohne lokale Infrastruktur.
Definition
Cloud Computing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung digitaler IT-Nutzungsformen in betrieblichen Arbeitszusammenhängen. Er beschreibt die netzwerkbasierte Bereitstellung von Rechenleistung, Speicher und Anwendungen durch externe Anbieter. Cloud Computing umfasst dabei die ortsunabhängige Nutzung technischer Ressourcen ohne lokale Installation auf Endgeräten. Voraussetzung ist, dass IT-Leistungen bedarfsabhängig über ein Netzwerk technisch bereitgestellt und genutzt werden. Die Nutzung erfolgt regelmäßig auf Grundlage vertraglich definierter Serviceleistungen mit variabler Skalierbarkeit wirtschaftlicher Ausrichtung. Die Abrechnung erfolgt typischerweise nutzungsabhängig und ersetzt den dauerhaften Betrieb eigener technischer Infrastruktur. Der Einsatz setzt organisatorische Festlegungen zu Zugriffen, Verantwortlichkeiten und Datensicherheit im Betrieb voraus. Cloud Computing berührt arbeitsrechtliche Pflichten zu Organisation, Datenschutz, Zugriffsregelungen und betrieblicher IT-Nutzung. Gesetzliche Spezialregelungen zum Einsatz bestehen nicht, unberührt bleiben jedoch allgemeine arbeitsrechtliche Schutzvorgaben. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf bestimmte technische Ausgestaltung oder Leistungsqualität. Cloud Computing ist von klassischer lokaler IT-Infrastruktur mit unternehmenseigenen Servern ohne externe Dienstleister abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst dieses Modell Arbeitsorganisation, mobile Arbeit und Zugriffsmöglichkeiten auf betriebliche Daten.