Controlling
In Kürze
Controlling bezeichnet die systematische Steuerung und Überwachung betrieblicher Prozesse. Es dient der Informationsversorgung der Unternehmensleitung.
Definition
Controlling ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein unternehmensinternes Steuerungs- und Koordinationskonzept zur ergebnisorientierten Planung betrieblicher Aktivitäten. Controlling dient der laufenden Analyse wirtschaftlicher Daten zur Unterstützung unternehmerischer Entscheidungsprozesse. Es liegt vor, wenn Informationen zur Planung, Steuerung und Kontrolle systematisch erhoben und ausgewertet werden. Controlling umfasst operative und strategische Betrachtungen mit unterschiedlichen zeitlichen Planungshorizonten. Die Tätigkeit erfolgt unterstützend ohne eigene Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis gegenüber der Unternehmensleitung. Eine gesetzliche Pflicht zur Einführung besteht nicht. Controlling begründet keinen Anspruch auf bestimmte wirtschaftliche Entscheidungen oder Maßnahmen. Es ist von der reinen Buchführung abzugrenzen, die vergangenheitsbezogen Daten dokumentiert. In der Praxis ist Controlling für die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von Bedeutung.