Agent
In Kürze
Agent bezeichnet eine Person, die Verträge im Interesse eines Auftraggebers vermittelt oder abschließt. Die Tätigkeit erfolgt regelmäßig auf vertraglicher Grundlage.
Definition
Agent ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung einer vermittelnden oder abschließenden Tätigkeit für fremde Rechnung. Der Begriff Agent bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die im Auftrag eines Unternehmens Geschäfte anbahnt oder abschließt. Agent liegt vor, wenn die Tätigkeit dauerhaft auf Grundlage eines Agentur- oder Geschäftsbesorgungsvertrages organisiert ist. Die rechtliche Ausgestaltung setzt voraus, dass der Agent nicht eigenständig Vertragspartner wird, sondern im fremden Interesse handelt. Rechtsgrundlage ist regelmäßig das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere § 675 BGB, soweit eine Geschäftsbesorgung vorliegt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses wird durch die Tätigkeit nicht begründet. Agent ist vom Makler abzugrenzen, der lediglich den Vertragsabschluss vermittelt, ohne für eine Partei aufzutreten. In der Praxis findet der Begriff Anwendung im Versicherungswesen, Handel und bei vertriebsnahen Dienstleistungsmodellen.