Agentur für Arbeit
In Kürze
Die Agentur für Arbeit ist die staatliche Stelle für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt Leistungen der Arbeitsförderung gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Definition
Agentur für Arbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine staatliche Institution der öffentlichen Arbeitsverwaltung. Die Agentur für Arbeit nimmt Aufgaben der Arbeitsförderung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegenüber Bürgern wahr. Die Agentur für Arbeit handelt als örtliche Verwaltungseinheit der Bundesagentur für Arbeit mit regionaler Zuständigkeit. Ihre Tätigkeit liegt vor, wenn arbeitsmarktbezogene Leistungen hoheitlich erbracht, entschieden oder verwaltet werden. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Drittes Buch, insbesondere §§ 367 ff. SGB III. Die Agentur für Arbeit erbringt Leistungen unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Eine unmittelbare arbeitsvertragliche Beziehung zu Leistungsberechtigten wird durch die Agentur für Arbeit nicht begründet. Sie ist von den Jobcentern abzugrenzen, die für Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II zuständig sind. In der Praxis ist sie zentrale Anlaufstelle bei Arbeitslosmeldung, Vermittlung und Bezug von Arbeitslosengeld I.