AGG-Hopping
In Kürze
AGG-Hopping bezeichnet missbräuchliche Bewerbungen mit dem Ziel von Entschädigungsforderungen. Der Fokus liegt nicht auf der tatsächlichen Stellenaufnahme.
Definition
AGG-Hopping ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen im Kontext des Antidiskriminierungsrechts. Der Begriff AGG-Hopping bezeichnet das systematische Einreichen nicht ernsthaft gemeinter Bewerbungen zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. AGG-Hopping liegt vor, wenn Bewerbungen ausschließlich erfolgen, um vermeintliche Benachteiligungen rechtlich auszunutzen. Voraussetzung ist, dass objektiv kein Interesse an der Begründung eines Arbeitsverhältnisses besteht. Maßgeblich ist die Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere § 15 AGG, im Lichte unionsrechtlicher Vorgaben. AGG-Hopping begründet keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG. Es ist von der zulässigen mehrfachen Rechtsverfolgung bei ernsthaften Bewerbungen abzugrenzen. In der Praxis dient der Begriff der Bewertung von Rechtsmissbrauch bei Entschädigungsklagen im Bewerbungsverfahren.