Dauerfristverlängerung
In Kürze
Dauerfristverlängerung bezeichnet eine beantragte Fristverschiebung für umsatzsteuerliche Voranmeldungen. Sie bewirkt eine dauerhafte Verlängerung der gesetzlichen Abgabefrist um einen Monat.
Definition
Dauerfristverlängerung ist ein steuerrechtliches Instrument. Sie ermöglicht Unternehmern die regelmäßige Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen mit einem monatlichen Fristaufschub. Dauerfristverlängerung liegt vor, wenn für einen festgelegten Voranmeldungszeitraum eine spätere Abgabefrist bestimmt ist. Die Anwendung setzt einen fristgerechten elektronischen Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde voraus. Bei monatlicher Voranmeldung ist zusätzlich eine Sondervorauszahlung in gesetzlich bestimmter Höhe festgelegt. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 18 Absatz 6 Umsatzsteuergesetz UStG. Dauerfristverlängerung begründet keinen Anspruch auf Stundung oder Erlass der geschuldeten Umsatzsteuer. Sie ist von der individuellen Fristverlängerung im Einzelfall klar zu unterscheiden. In der Praxis beeinflusst Dauerfristverlängerung die laufende Organisation steuerlicher Erklärungspflichten im Unternehmen.