Dauerschuldverhältnis
In Kürze
Dauerschuldverhältnis bezeichnet ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis mit fortlaufenden Leistungspflichten. Im Arbeitsrecht beschreibt es die kontinuierliche Austauschbeziehung zwischen Arbeit und Vergütung.
Definition
Dauerschuldverhältnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Schuldverhältnis, das auf eine fortdauernde Leistungserbringung über eine gewisse Zeit angelegt ist. Dauerschuldverhältnis liegt vor, wenn wiederkehrende oder dauerhafte Hauptleistungspflichten rechtlich festgelegt sind. Im Arbeitsverhältnis schuldet der Arbeitnehmer fortlaufend Arbeitsleistung und der Arbeitgeber fortlaufend Vergütung. Die Beendigung erfolgt regelmäßig durch Kündigung oder Zeitablauf bei wirksamer Befristung. Eine Rückabwicklung bereits erfüllter Leistungsteile ist bei einem Dauerschuldverhältnis ausgeschlossen. Die außerordentliche Beendigung ist aus wichtigem Grund nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch BGB oder § 314 BGB möglich. Ein gesetzlicher Anspruch auf Vertragsfortsetzung über den Beendigungszeitpunkt hinaus besteht nicht. Abzugrenzen ist das Dauerschuldverhältnis vom Austauschvertrag mit einmaligem Leistungsaustausch. In der Praxis bestimmt das Dauerschuldverhältnis Struktur, Beendigungsmöglichkeiten und Pflichtenbindung arbeitsrechtlicher Vertragsverhältnisse.