Debitkarte
In Kürze
Debitkarte bezeichnet eine Zahlungskarte zur bargeldlosen Abwicklung von Kontotransaktionen. Die Nutzung führt zu einer unmittelbaren oder zeitnahen Belastung des zugehörigen Kontos.
Definition
Debitkarte ist ein zahlungsverkehrsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine Zahlungskarte, die unmittelbar einem Zahlungskonto zugeordnet ist. Debitkarte liegt vor, wenn Zahlungsvorgänge technisch autorisiert und dem Konto ohne Kreditgewährung belastet werden. Die Verwendung setzt ein bestehendes Guthaben oder einen eingeräumten Kontorahmen voraus. Die Abwicklung erfolgt elektronisch über Kartenlesesysteme mittels Chip, Magnetstreifen oder persönlicher Authentifizierung. Debitkarte ermöglicht Bargeldabhebungen, bargeldlose Zahlungen sowie kontobezogene Servicefunktionen im Zahlungsverkehr. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausgabe oder Nutzung besteht nicht. Sie ist von der Kreditkarte abzugrenzen, bei der eine eigenständige Kreditgewährung mit zeitversetzter Abrechnung erfolgt. In der Praxis dient die Debitkarte der standardisierten Abwicklung laufender Zahlungsvorgänge im privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr.