Dienstvereinbarung
In Kürze
Die Dienstvereinbarung ist eine kollektivrechtliche Regelung im öffentlichen Dienst. Sie ordnet innerdienstliche Angelegenheiten verbindlich für Beschäftigte einer Dienststelle.
Definition
Dienstvereinbarung ist ein personalvertretungsrechtliches Instrument im öffentlichen Dienst zur normativen Regelung innerdienstlicher Angelegenheiten. Sie regelt verbindlich Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen innerhalb einer bestimmten Dienststelle durch kollektive Vereinbarung. Voraussetzung ist eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit, die gesetzlich zugelassen und nicht tariflich abschließend geregelt ist. Dienstvereinbarung entsteht durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Personalrat in ordnungsgemäßem Verfahren. Rechtsgrundlage ist § 63 Absatz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) für Abschluss und normative Wirkung. Eine solche Vereinbarung kann keine Regelungen treffen, die durch Gesetz oder Tarifvertrag zwingend vorgegeben sind. Abzugrenzen ist sie von der Betriebsvereinbarung, die ausschließlich im privaten Wirtschaftsbereich Anwendung findet. Sie schafft einheitliche, unmittelbar geltende Vorgaben für betroffene Beschäftigte einer jeweiligen Dienststelle.