Dienstwagen
In Kürze
Der Dienstwagen ist ein vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug zur dienstlichen Nutzung. Eine vereinbarte Privatnutzung begründet einen geldwerten Vorteil.
Definition
Der Dienstwagen ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Der Dienstwagen bezeichnet ein Kraftfahrzeug, das der Arbeitgeber einem Beschäftigten zur dienstlichen Nutzung überlässt. Er liegt vor, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer zur Erfüllung arbeitsvertraglicher Aufgaben dauerhaft zugewiesen ist. Eine zusätzliche Privatnutzung besteht nur, wenn sie arbeitsvertraglich oder gesondert festgelegt ist. Der Dienstwagen stellt bei erlaubter Privatnutzung einen Bestandteil der Arbeitsvergütung in Form eines Sachbezugs dar. Rechtsgrundlage ist § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Dienstwagen begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf Überlassung oder Nutzung. Abzugrenzen ist der Dienstwagen von der bloß gelegentlichen Nutzung betrieblicher Poolfahrzeuge. Der Dienstwagen ist in der Praxis relevant für Vergütungsgestaltung, Haftungsfragen und steuerliche Behandlung.