Disability Management
In Kürze
Disability Management bezeichnet koordinierte Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter. Es fokussiert die Sicherung der Leistungsfähigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Disability Management ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein strukturiertes Vorgehen zur Koordination präventiver, rehabilitativer und reintegrativer Maßnahmen im Arbeitsverhältnis. Disability Management zielt auf die Wiederherstellung, den Erhalt oder die Verbesserung der individuellen Arbeitsfähigkeit. Es liegt vor, wenn Zuständigkeiten, Abläufe und Kommunikationswege zur Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Beschäftigter festgelegt sind. Erforderlich ist die systematische Einbindung betrieblicher, sozialrechtlicher und medizinischer Akteure entlang eines definierten Fallverlaufs. Disability Management kann innerbetrieblich organisiert oder durch externe fachkundige Stellen unterstützt werden. Funktionale Anknüpfung besteht insbesondere zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung des Instruments besteht nicht. Es ist vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement abzugrenzen, da es dieses konzeptionell ergänzen, aber nicht ersetzen muss. Disability Management ist in der Praxis relevant für Arbeitgeber zur strukturierten Steuerung komplexer Wiedereingliederungsprozesse.