Diskriminierung
In Kürze
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz schützt Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligungen im Arbeitsleben. Es verpflichtet Arbeitgeber zu diskriminierungsfreien Entscheidungen und angemessenen Schutzmaßnahmen.
Definition
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz. Es bezweckt den Schutz vor Benachteiligungen aus bestimmten persönlichen Gründen im Arbeits- und Beschäftigungskontext. Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erfasst Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlechts, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexueller Identität. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine ungünstigere Behandlung an einen geschützten Grund anknüpft oder mittelbar bewirkt wird. Das Gesetz gilt für Begründung, Durchführung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie für beruflichen Aufstieg und Zugang zu Erwerbstätigkeit. Rechtsgrundlage ist das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit seinen materiellen Verboten und verfahrensrechtlichen Durchsetzungsregeln. Eine Anwendung begründet keinen Anspruch auf Einstellung oder Vertragsabschluss. Abzugrenzen ist das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz von kollektivrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätzen außerhalb individueller Benachteiligungstatbestände. In der Praxis strukturiert es Auswahlverfahren, Personalentscheidungen und innerbetriebliche Schutzpflichten.