Akkord
In Kürze
Akkord ist eine leistungsbezogene Form der Arbeitsentlohnung. Maßgeblich ist die Menge der erbrachten Arbeit, nicht die Arbeitszeit.
Definition
Akkord ist ein arbeitsrechtliches Modell der Entgeltgestaltung bei abhängiger Beschäftigung. Der Begriff Akkord bezeichnet eine Vergütungsform, bei der das Arbeitsentgelt nach der erzielten Arbeitsmenge bemessen ist. Akkord liegt vor, wenn die Entgelthöhe unmittelbar von der produzierten Stückzahl oder Leistungseinheit abhängt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsablauf und die Leistungsmenge durch den Beschäftigten selbst beeinflussbar sind. Maßgebliche arbeitsrechtliche Regelungen ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 87 Absatz 1 Nummer 10 BetrVG. Eine Verpflichtung zur Einführung von Akkordarbeit besteht für Arbeitgeber nicht. Akkord ist von zeitabhängigen Entlohnungsformen wie dem Zeitlohn abzugrenzen. In der Praxis wird Akkord vor allem in produktionsnahen Tätigkeiten zur leistungsbezogenen Vergütung eingesetzt.