Dividende
In Kürze
Dividende bezeichnet den Anteil am Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft. Sie entsteht durch Beschluss der Hauptversammlung und wird je Aktie ausgekehrt.
Definition
Dividende ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Er bezeichnet den vermögensrechtlichen Gewinnanteil eines Aktionärs an dem festgestellten Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft. Die Dividende entsteht, wenn die Hauptversammlung die Verwendung des Bilanzgewinns verbindlich festgelegt hat. Voraussetzung ist ein festgestellter Jahresabschluss sowie ein wirksamer Gewinnverwendungsbeschluss nach den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Die Höhe der Dividende bestimmt sich nach dem Anteil der gehaltenen Aktien am ausschüttungsfähigen Gewinn. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz, insbesondere § 174 Aktiengesetz (AktG) und § 58 Absatz 4 AktG. Der Anspruch auf Auszahlung entsteht mit Wirksamwerden des Gewinnverwendungsbeschlusses und wird gesetzlich fällig geregelt. Eine Dividende begründet keinen Anspruch auf Mindesthöhe oder regelmäßige Ausschüttung für Aktionäre. Abzugrenzen ist die Dividende von vertraglich geschuldeten Zinszahlungen aus Fremdkapitalverhältnissen. Die Dividende ist für die rechtliche Einordnung vermögensrechtlicher Beteiligungen und Zahlungsansprüche von Aktionären relevant.