Druckkündigung
In Kürze
Die Druckkündigung beschreibt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einfluss erheblichen äußeren Zwangs. Auslöser sind Forderungen Dritter gegenüber dem Arbeitgeber.
Definition
Druckkündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine Kündigung aufgrund externen Zwangs beschreibt. Sie bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge massiven Drucks durch betriebsfremde oder betriebsinterne Dritte. Der Tatbestand liegt vor, wenn ernsthafte Nachteile für den Arbeitgeber bei Fortsetzung drohen. Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber zuvor alle zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr des Drucks ergriffen hat. Rechtsgrundlagen der Druckkündigung sind § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Druckkündigung begründet keinen eigenständigen Kündigungsgrund ohne vorherige umfassende Schutz- und Abwehrbemühungen. Sie ist von personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen abzugrenzen, bei denen das Arbeitnehmerverhalten ausschlaggebend ist. Die Druckkündigung spielt in Konfliktlagen mit Kunden, Belegschaften oder Vertragspartnern eine erhebliche praktische Rolle.