DSGVO
In Kürze
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten im beruflichen Umfeld verbindlich. Sie setzt einheitliche Maßstäbe für Verarbeitung, Schutz und Verantwortlichkeit.
Definition
DSGVO ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit unmittelbarer Geltung für den Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten. Sie regelt verbindliche Anforderungen an die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten durch Arbeitgeber und sonstige verantwortliche Stellen. Anwendbarkeit liegt vor, wenn personenbezogene Daten natürlicher Personen im Beschäftigungskontext automatisiert oder strukturiert verarbeitet werden. Maßgeblich ist, dass konkrete Zwecke festgelegt, Datenminimierung beachtet und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen dauerhaft umgesetzt sind. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 6 DSGVO zur Rechtmäßigkeit. Die DSGVO begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Datenverarbeitungen im Arbeitsverhältnis selbst. Sie ist von kollektivrechtlichen Datenschutzregelungen abzugrenzen, die ergänzend betriebliche Konkretisierungen ermöglichen können. Im Arbeitsalltag steuert sie verbindliche Prozesse zu Personalakten, IT-Systemen und Auskunftsrechten betroffener Personen.