Due Diligence
In Kürze
Due Diligence bezeichnet eine strukturierte Prüfung wirtschaftlicher und rechtlicher Verhältnisse vor Transaktionen. Sie dient der systematischen Erfassung von Risiken und Entscheidungsgrundlagen.
Definition
Due Diligence ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Kontext unternehmensbezogener Prüfungsprozesse bei Transaktionen. Er beschreibt die systematische Analyse, Prüfung und Bewertung eines Unternehmens oder Unternehmensteils vor einem Erwerb. Die Due Diligence erfasst rechtliche, wirtschaftliche und personelle Strukturen mit Bezug auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Sie liegt vor, wenn relevante Unterlagen, Vertragsverhältnisse und organisatorische Gegebenheiten strukturiert untersucht sind. Maßgeblich ist die objektive Feststellung arbeitsrechtlicher Risiken, Verpflichtungen und Haftungsfolgen aus bestehenden Beschäftigungsverhältnissen. Die Prüfung umfasst insbesondere Arbeitsverträge, kollektivrechtliche Bindungen, Vergütungssysteme und betriebliche Versorgungszusagen. Rechtlich relevant ist § 442 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Kenntnisse des Käufers berücksichtigt. Die Due Diligence begründet keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer arbeitsrechtlichen Prüfung. Sie ist von laufenden Compliance- oder Kontrollprozessen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse abzugrenzen. Im Transaktionsprozess liefert die Due Diligence eine belastbare Grundlage für Kaufpreisfindung und vertragliche Risikoverteilung.