Durchgriffshaftung
In Kürze
Die Durchgriffshaftung beschreibt die persönliche Haftung hinter einer juristischen Person stehender Personen. Sie durchbricht ausnahmsweise das gesetzliche Haftungsprinzip.
Definition
Durchgriffshaftung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur ausnahmsweisen persönlichen Haftung von Gesellschaftern juristischer Personen. Sie bezeichnet die Zurechnung gesellschaftsbezogener Verbindlichkeiten auf das Privatvermögen hinter der Gesellschaft stehender Personen. Sie liegt vor, wenn die rechtliche Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter objektiv missbräuchlich genutzt wird. Maßgeblich ist eine tatsächliche Einflussnahme, die den Schutz des redlichen Rechtsverkehrs unzumutbar beeinträchtigt. Typisch ist ein Verhalten, das die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft zweckwidrig ausnutzt. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 13 Absatz 2 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in Verbindung mit § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Durchgriffshaftung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und beruht auf richterrechtlicher Rechtsfortbildung. Sie begründet keine generelle persönliche Haftung allein aufgrund der Gesellschafterstellung. Abzugrenzen ist sie von der Organhaftung, die an Pflichtverletzungen von Geschäftsführern anknüpft. In der Praxis betrifft Durchgriffshaftung vor allem Konstellationen bei Unternehmenskrisen, Umstrukturierungen und haftungsrelevanten Transaktionen.