Durchsuchung
In Kürze
Die Durchsuchung ist eine hoheitliche Ermittlungsmaßnahme zur gezielten Auffindung von Personen oder Beweismitteln. Sie dient der effektiven Strafverfolgung unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.
Definition
Durchsuchung ist ein strafprozessuales Instrument. Sie bezeichnet die zielgerichtete staatliche Suche nach Personen, Sachen oder Daten mit Beweisbedeutung. Die Durchsuchung dient der Auffindung bestimmter Beweismittel oder der Ergreifung eines Beschuldigten. Sie liegt vor, wenn Räume, Personen oder Sachen systematisch auf Grundlage eines konkreten Tatverdachts untersucht werden. Voraussetzung ist ein auf Tatsachen beruhender Verdacht einer Straftat und eine begrenzte Suchzielbestimmung. Die Maßnahme setzt regelmäßig eine richterliche Anordnung nach der Strafprozessordnung, kurz StPO, voraus. Maßgeblich sind insbesondere § 102 StPO und § 105 StPO. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Durchsuchung besteht nicht. Die Durchsuchung ist von einer bloßen Sichtkontrolle ohne Eingriffsintensität abzugrenzen. In der Praxis bildet die Durchsuchung ein zentrales Mittel der Beweissicherung im Ermittlungsverfahren.