E-Bilanz
In Kürze
Die E-Bilanz ist die verpflichtende elektronische Übermittlung von Jahresabschlussdaten an die Finanzverwaltung. Sie standardisiert Inhalt und Struktur steuerlicher Abschlussinformationen.
Definition
E-Bilanz ist ein steuerrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die elektronische Übermittlung von Bilanz- und Gewinnermittlungsdaten an die Finanzbehörden. Die E-Bilanz liegt vor, wenn Jahresabschlussdaten vollständig nach amtlich vorgegebenen Datensätzen digital übermittelt sind. Voraussetzung ist die gesetzliche Pflicht zur Bilanzierung sowie die technische Übermittlung mittels eines zugelassenen Übertragungsverfahrens. Inhaltlich müssen die Daten einer verbindlichen Taxonomie entsprechen und strukturiert maschinenlesbar bereitgestellt werden. Rechtsgrundlage ist § 5b Einkommensteuergesetz, abgekürzt EStG, in Verbindung mit den Vorgaben der Finanzverwaltung. Eine Wahlfreiheit zwischen Papierform und elektronischer Übermittlung besteht nicht. Die E-Bilanz ist von freiwilligen elektronischen Zusatzberichten ohne gesetzliche Übermittlungspflicht abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht die E-Bilanz eine automatisierte Verarbeitung steuerlicher Abschlussdaten im Veranlagungsverfahren.