E-Learning
In Kürze
E-Learning bezeichnet die Vermittlung von Wissen unter Nutzung elektronischer Medien. Es ermöglicht zeit- und ortsunabhängige Lernprozesse ohne zwingende Präsenz.
Definition
E-Learning ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet organisierte Lern- und Qualifizierungsmaßnahmen, die unter Einsatz elektronischer oder digitaler Medien durchgeführt werden. E-Learning liegt vor, wenn Lerninhalte digital bereitgestellt, vermittelt und verarbeitet werden. Voraussetzung ist der Einsatz technischer Systeme zur Präsentation, Steuerung oder Dokumentation von Lernprozessen. Die Lernteilnahme erfolgt regelmäßig zeitlich flexibel und ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit aller Beteiligten. Bei betrieblichem Einsatz können Mitbestimmungsrechte nach § 98 Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG, berührt sein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von E-Learning besteht nicht. E-Learning ist von reinen Informationsangeboten ohne Lernziel abzugrenzen. In der Praxis dient E-Learning der Qualifizierung, Fortbildung und Schulung von Beschäftigten im Betrieb.