In Kürze
Die E-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel zur Übermittlung von Nachrichten. Sie ermöglicht den Austausch von Informationen ohne körperliche Anwesenheit.
Definition
E-Mail ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine elektronisch übermittelte Nachricht zur Übertragung von Informationen oder Willenserklärungen. Die E-Mail liegt vor, wenn eine Nachricht digital versendet und dem elektronischen Empfangsbereich des Adressaten zugeordnet ist. Voraussetzung ist die Nutzung eines elektronischen Kommunikationssystems über Internet oder internes Netzwerk. E-Mails können Erklärungen in Textform übermitteln und rechtliche Wirkungen entfalten. Die elektronische Form nach § 126a Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB, ist nur bei qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt. Für bestimmte arbeitsrechtliche Erklärungen ist die elektronische Übermittlung gesetzlich ausgeschlossen. Eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung der E-Mail besteht nicht. Die E-Mail ist von schriftformbedürftigen Erklärungen mit eigenhändiger Unterschrift abzugrenzen. In der Praxis dient die E-Mail der laufenden innerbetrieblichen und externen Kommunikation.