Akkreditiv
In Kürze
Ein Akkreditiv sichert Zahlungsansprüche im internationalen Handel bankseitig ab. Die Auszahlung erfolgt nur bei Erfüllung festgelegter Bedingungen.
Definition
Akkreditiv ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein bankgestütztes Instrument der Zahlungs- und Leistungssicherung. Der Begriff Akkreditiv bezeichnet ein selbstständiges Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts zugunsten eines Dritten. Akkreditiv liegt vor, wenn eine Bank im Auftrag ihres Kunden eine Zahlung bei dokumentierter Vertragserfüllung zusagt. Voraussetzung ist die Vorlage der im Akkreditiv festgelegten Dokumente innerhalb der vereinbarten Frist. Maßgebliche Regelwerke sind die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, insbesondere ERA 600. Das Akkreditiv begründet keinen Anspruch auf Zahlung ohne formgerechte Dokumentenvorlage. Akkreditiv ist vom Dokumenteninkasso abzugrenzen, bei dem kein abstraktes Zahlungsversprechen besteht. In der Praxis wird das Akkreditiv zur Absicherung grenzüberschreitender Liefer- und Zahlungsrisiken eingesetzt.