EBIT
In Kürze
EBIT bezeichnet eine betriebswirtschaftliche Ergebniskennzahl. Sie stellt den operativen Unternehmenserfolg vor Zinsen und Steuern dar.
Definition
EBIT ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff zur Analyse der operativen Ertragskraft eines Unternehmens. Er bezeichnet das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Berücksichtigung von Zinsaufwendungen und Ertragsteuern. EBIT liegt vor, wenn Aufwendungen und Erträge aus Finanzierung sowie Besteuerung rechnerisch eliminiert sind. Die Ermittlung setzt eine abgegrenzte Gewinn- und Verlustrechnung mit periodengerechter Zuordnung betrieblicher Erträge voraus. Erfasst wird ausschließlich das betriebliche Ergebnis ohne außerordentliche oder finanzierungsbedingte Einflüsse. Eine gesetzliche Definition oder verbindliche Berechnungsvorschrift für EBIT besteht im deutschen Recht nicht. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Abzugrenzen ist er vom Jahresüberschuss, der Zinsen und Steuern vollständig einbezieht. Die Kennzahl dient dem Vergleich der operativen Leistungsfähigkeit über Zeiträume oder Unternehmensstrukturen hinweg. EBIT wird in Controlling, Unternehmensbewertung und wirtschaftlichen Informationsrechten regelmäßig als Analysegröße herangezogen.