EDV Buchhaltung
In Kürze
EDV Buchhaltung beschreibt die elektronische Erfassung und Verarbeitung betrieblicher Geschäftsvorfälle. Sie dient der strukturierten, nachvollziehbaren und zeitnahen Dokumentation finanzieller Vorgänge im Unternehmen.
Definition
EDV Buchhaltung ist ein Begriff für die elektronisch unterstützte Führung betrieblicher Bücher und Aufzeichnungen. EDV Buchhaltung bezeichnet die systematische Erfassung, Verarbeitung und Speicherung aller Geschäftsvorfälle mittels Datenverarbeitungssystemen. Sie bildet die Grundlage für Auswertungen, Abschlüsse und steuerliche Meldungen innerhalb digitaler Buchführungssysteme. Sie liegt vor, wenn Buchungen zeitnah, vollständig, nachvollziehbar und unveränderbar in elektronischen Systemen festgelegt sind. Erforderlich sind geordnete Stammdaten, fortlaufende Bewegungsdaten und eine revisionssichere Archivierung elektronischer Belege. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus der Abgabenordnung (AO) §§ 146 und 147 sowie den GoBD. Diese Vorgaben konkretisieren Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit digitaler Aufzeichnungen steuerlicher. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Software oder papierloser Verfahren wird dadurch nicht begründet. EDV Buchhaltung ist von manueller Buchführung abgegrenzt, bei der Geschäftsvorfälle ausschließlich ohne elektronische Verarbeitung dokumentiert werden. EDV Buchhaltung ermöglicht Unternehmen eine effiziente Organisation steuerlich relevanter Daten im laufenden betrieblichen Rechnungswesen.