Effektivlohn
In Kürze
Effektivlohn bezeichnet den tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsverdienst eines Arbeitnehmers. Er umfasst sämtliche laufenden und zusätzlichen Vergütungsbestandteile jenseits reiner Tarifansprüche.
Definition
Effektivlohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Effektivlohn bezeichnet den tatsächlich gezahlten Bruttoverdienst eines Arbeitnehmers innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Er erfasst alle Vergütungsbestandteile, die dem Arbeitnehmer im Abrechnungszeitraum rechtlich wirksam zufließen. Der Tatbestand liegt vor, wenn tarifliche Grundvergütung, tarifliche Zusatzleistungen und übertarifliche Entgeltbestandteile rechnerisch zusammengeführt sind. Hierzu zählen insbesondere Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen und sonstige arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich festgelegte Entgeltbestandteile. Der Effektivlohn ergibt sich unabhängig davon, ob einzelne Vergütungsbestandteile zwingend, freiwillig oder widerruflich ausgestaltet sind. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind der Arbeitsvertrag sowie einschlägige Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG). Effektivlohn begründet keinen eigenständigen Anspruch, sondern beschreibt ausschließlich die rechnerische Höhe der tatsächlich gewährten Gesamtvergütung. Von dem Begriff ist der Tariflohn abzugrenzen, der nur die normativ festgelegten Vergütungsbestandteile umfasst. In der Praxis dient Effektivlohn der Bewertung tatsächlicher Entgeltkosten und realer Einkommensverhältnisse im Arbeitsverhältnis.