Effektivzins
In Kürze
Effektivzins bezeichnet den tatsächlichen jährlichen Zinssatz eines Kredits oder Finanzprodukts. Er bildet die realen Kosten oder Erträge unter Einbeziehung preisbestimmender Faktoren ab.
Definition
Effektivzins ist ein Begriff. Effektivzins bezeichnet den auf Jahresbasis berechneten Zinssatz, der die tatsächliche finanzielle Belastung eines Kreditnehmers abbildet. Er umfasst neben dem Nominalzins weitere kosten- und laufzeitabhängige Faktoren des jeweiligen Kreditverhältnisses. Der Tatbestand liegt vor, wenn Zinsen, Tilgungsmodalitäten, Zahlungszeitpunkte und bestimmte Entgelte rechnerisch berücksichtigt sind. Erforderlich ist eine einheitliche Berechnung auf Grundlage des Nettodarlehensbetrags über die vereinbarte Laufzeit. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 492 und der Preisangabenverordnung (PAngV). Effektivzins begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch, sondern stellt eine rechnerische Vergleichsgröße dar. Von dem Begriff ist der Nominalzins abzugrenzen, der ausschließlich den vereinbarten Zinssatz ohne Kostenbezug ausweist. In der Praxis ermöglicht Effektivzins die objektive Vergleichbarkeit von Kreditangeboten unter einheitlichen wirtschaftlichen Gesichtspunkten.