Ehevertrag
In Kürze
Der Ehevertrag ordnet vermögensbezogene Folgen einer Ehe verbindlich. Er schafft vertragliche Klarheit zwischen Ehegatten.
Definition
Ehevertrag ist ein rechtlicher Begriff des Familienrechts mit dispositiver Ausgestaltung zwischen Ehegatten. Er regelt abweichend vom gesetzlichen Güterstand vermögensrechtliche und versorgungsrechtliche Folgen der Ehe verbindlich. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen sowie einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden. Der Ehevertrag liegt vor, wenn Inhalte zu Güterstand, Unterhalt oder Versorgungsausgleich verbindlich festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist § 1408 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 1410 BGB. Der Ehevertrag erfordert zwingend notarielle Beurkundung zur Wirksamkeit der güterrechtlichen Vereinbarungen insgesamt. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines solchen Vertrags besteht nicht für Ehegatten jederzeit. Der Ehevertrag ist von einer Scheidungsfolgenvereinbarung abzugrenzen, die erst nach Trennung geschlossen wird. In der Praxis dient die Vereinbarung der planbaren Gestaltung wirtschaftlicher Risiken während und nach der Ehe.