Eigenbeleg
In Kürze
Der Eigenbeleg ersetzt fehlende Originalbelege in der Buchführung. Er dokumentiert interne oder nicht belegbare Geschäftsvorfälle.
Definition
Eigenbeleg ist ein steuerrechtlicher Begriff mit dokumentierender Funktion innerhalb der ordnungsgemäßen Buchführung. Er bezeichnet einen vom Steuerpflichtigen selbst erstellten Beleg ohne Beteiligung eines externen Leistungserbringers. Der Eigenbeleg liegt vor, wenn ein aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfall mangels Fremdbelegs nachvollziehbar festgehalten werden muss. Voraussetzung ist, dass Inhalt, Anlass, Betrag und zeitlicher Bezug des Vorgangs objektiv festgelegt sind. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD). Der Eigenbeleg berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug nach dem Umsatzsteuergesetz. Er ist von Fremdbelegen abzugrenzen, die von außenstehenden Dritten ausgestellt werden. Der Eigenbeleg dient in der Praxis der Sicherstellung formell ordnungsgemäßer Buchungen gegenüber der Finanzverwaltung.