Eigenheimzulage
In Kürze
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderleistung für selbstgenutzten Wohnraum. Sie unterstützte den Erwerb oder Bau von Wohneigentum.
Definition
Eigenheimzulage ist ein steuerrechtlicher Begriff mit förderrechtlicher Ausgestaltung im Bereich des Wohnungsbaus. Er bezeichnet eine staatliche Geldleistung zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums natürlicher Personen. Die Eigenheimzulage lag vor, wenn ein begünstigtes Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Voraussetzung war die Einhaltung gesetzlich festgelegter Einkommensgrenzen sowie objektbezogener Nutzungsvorgaben. Rechtsgrundlage war das Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Leistung wurde unabhängig von der individuellen Steuerschuld als jährlicher Förderbetrag gewährt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung besteht seit dem Wegfall der Regelung nicht mehr. Die Eigenheimzulage ist vom Baukindergeld abzugrenzen, das eine eigenständige familienbezogene Förderleistung darstellt. Förderfähig waren ausschließlich Neubauten oder der Erwerb bestehenden Wohnraums zur Eigennutzung. Die Zahlung erfolgte über einen festgelegten Förderzeitraum mit jährlicher Auszahlung. Anspruchsberechtigt waren nur natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht im Inland. Die Eigenheimzulage hatte in der Praxis erhebliche Bedeutung für die staatliche Wohneigentumsförderung.