Einkommensteuertarif
In Kürze
Der Einkommensteuertarif bestimmt die Höhe der Einkommensteuer anhand des zu versteuernden Einkommens. Er ordnet jedem Einkommensbetrag einen rechnerischen Steuerbetrag zu.
Definition
Einkommensteuertarif ist ein steuerrechtliches Instrument zur rechnerischen Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Er bestimmt anhand des zu versteuernden Einkommens den anzuwendenden Steuersatz und den daraus resultierenden Steuerbetrag. Einkommensteuertarif liegt vor, wenn das Einkommen nach festen Tarifzonen progressiv oder proportional belastet wird. Die Anwendung setzt voraus, dass das zu versteuernde Einkommen kalenderjährlich festgestellt ist. Rechtsgrundlage ist § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) mit Grundtabelle und Splittingtabelle. Der Einkommensteuertarif begründet keinen eigenständigen Steueranspruch ohne vorherige Einkommensfeststellung. Er ist vom Lohnsteuertarif als Vorauszahlungsmechanismus des Arbeitgebers abzugrenzen. Der Einkommensteuertarif ist für die steuerliche Veranlagung natürlicher Personen maßgeblich.