Einlagekonto
In Kürze
Das Einlagekonto erfasst bestimmte Kapitalzuführungen außerhalb des Nennkapitals. Es dient der steuerlichen Zuordnung von Einlagen und Ausschüttungen.
Definition
Einlagekonto ist ein steuerrechtliches Instrument zur gesonderten Erfassung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen. Es bildet Einlagen von Anteilseignern ab, die einer Kapitalgesellschaft außerhalb des gezeichneten Kapitals zugeführt werden. Einlagekonto liegt vor, wenn solche Einlagen kalender- oder wirtschaftsjahrbezogen rechnerisch festgestellt und fortgeschrieben sind. Voraussetzung ist, dass die einlegende Einheit unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft im Sinne des Körperschaftsteuerrechts ist. Rechtsgrundlage ist § 27 Absatz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) mit jährlicher gesonderter Feststellung. Das Einlagekonto begründet keinen Anspruch auf steuerfreie Ausschüttung unabhängig von der Mittelherkunft. Es ist von bilanziellen Kapitalrücklagen als handelsrechtlichen Posten abzugrenzen. Das Einlagekonto ermöglicht die steuerliche Einordnung von Ausschüttungen als Einlagenrückgewähr oder Gewinnausschüttung. Das Einlagekonto ist für die korrekte Besteuerung von Anteilseignern bei Kapitalrückzahlungen relevant.