Einlagen
In Kürze
Einlagen bezeichnen die Zuführung privater Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen eines Unternehmens. Sie verändern das Eigenkapital, ohne das steuerliche Ergebnis zu erhöhen.
Definition
Einlagen ist ein steuerrechtlicher Begriff zur Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen. Er beschreibt die Überführung von Geld, Sachen oder Rechten aus dem Privatvermögen in den betrieblichen Bereich. Einlagen liegen vor, wenn ein Wirtschaftsgut dem Betrieb dauerhaft zur Nutzung oder Verfügung zugeordnet ist. Voraussetzung ist, dass die Zuführung objektiv dem Betriebsvermögen dient und bewertbar festgestellt wird. Rechtsgrundlagen sind § 4 Absatz 1 Satz 8 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 6 Absatz 1 Nummer 5 EStG. Einlagen erhöhen nicht den steuerlichen Gewinn des Unternehmens. Sie sind von betrieblichen Erträgen als erfolgswirksamen Einnahmen abzugrenzen. Einlagen beeinflussen die Eigenkapitalstruktur und die steuerliche Bewertung des Betriebsvermögens. Die Einlagen sind für die Gewinnermittlung und die steuerliche Abgrenzung von Privatvermögen relevant.