Einlagensicherung
In Kürze
Die Einlagensicherung schützt Bankkunden vor dem Verlust ihrer Guthaben bei einer Bankeninsolvenz. Sie gewährleistet eine gesetzlich festgelegte Mindestabsicherung von Einlagen.
Definition
Einlagensicherung ist ein bank- und finanzaufsichtsrechtliches Instrument zum Schutz von Einlagen bei Kreditinstituten. Sie gewährleistet die Entschädigung von Einlegern, wenn ein Institut seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Einlagensicherung liegt vor, wenn Einlagen natürlicher oder juristischer Personen durch gesetzliche oder freiwillige Sicherungssysteme abgesichert sind. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Kreditinstitut einem anerkannten Sicherungssystem angeschlossen ist. Rechtsgrundlage ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Einlagensicherung begründet keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung sämtlicher Vermögenswerte. Sie ist von der Institutssicherung zu unterscheiden, die primär auf die Stabilisierung des Kreditinstituts abzielt. Die Einlagensicherung sichert das Vertrauen in das Bankensystem und begrenzt individuelle Verlustrisiken von Einlegern. Die Einlagensicherung ist für private und gewerbliche Bankkunden von zentraler Bedeutung.