Einmanngesellschaft
In Kürze
Die Einmanngesellschaft bezeichnet eine Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter. Sie verbindet Alleininhaberschaft mit der rechtlichen Struktur einer Gesellschaft.
Definition
Einmanngesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff zur Beschreibung einer Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter. Sie kennzeichnet eine Organisationsform, bei der sämtliche Gesellschaftsanteile einer natürlichen oder juristischen Person zugeordnet sind. Die Rechtsform setzt voraus, dass die Gesellschaft als GmbH oder Aktiengesellschaft wirksam gegründet und eingetragen ist. Voraussetzung ist ferner, dass Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen rechtlich und wirtschaftlich getrennt geführt werden. Rechtsgrundlage ist § 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die Einmanngesellschaft begründet keine persönliche Haftung des Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie ist vom Einzelunternehmen abzugrenzen, das keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Einmanngesellschaft ermöglicht die unternehmerische Tätigkeit mit beschränkter Haftung bei alleiniger Entscheidungszuständigkeit. Die Rechtsfigur ist in der Unternehmenspraxis bei Gründungen und Umstrukturierungen von Bedeutung.