Einnahmenüberschussrechnung
In Kürze
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode zur steuerlichen Gewinnermittlung. Sie stellt Einnahmen und Ausgaben einer Periode systematisch gegenüber.
Definition
Die Einnahmenüberschussrechnung ist ein steuerrechtliches Instrument zur vereinfachten Gewinnermittlung nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger. Sie ermittelt den Gewinn durch Gegenüberstellung tatsächlicher Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben innerhalb einer Rechnungsperiode. Das Verfahren liegt vor, wenn Zu- und Abflüsse zeitlich nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erfasst sind. Vorausgesetzt ist außerdem, dass keine gesetzliche Pflicht zur doppelten Buchführung dauerhaft besteht. Rechtsgrundlage der Einnahmenüberschussrechnung ist § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) als zentrale Norm. Die Einnahmenüberschussrechnung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf steuerliche Begünstigungen gegenüber anderen Gewinnermittlungsarten. Sie ist von der Bilanzierung abgegrenzt, da keine Bestandskonten oder Inventare aufzustellen sind. In der Praxis ermöglicht die Einnahmenüberschussrechnung eine standardisierte Gewinnermittlung für Steuererklärungen jährlich.