Einstweilige Verfügung
In Kürze
Die Einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Eilmaßnahme zur vorläufigen Sicherung arbeitsrechtlicher Positionen. Sie dient dem Schutz vor irreversiblen Nachteilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache.
Definition
Einstweilige Verfügung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes in Eilsituationen. Sie bezeichnet eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung oder Regelung streitiger arbeitsrechtlicher Rechtsverhältnisse. Die Einstweilige Verfügung liegt vor, wenn ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund objektiv glaubhaft gemacht sind. Der Verfügungsanspruch betrifft einen nicht auf Geld gerichteten Anspruch, dessen Durchsetzung sonst vereitelt oder erschwert würde. Der Verfügungsgrund erfordert besondere Eilbedürftigkeit, weil das Hauptverfahren keinen rechtzeitigen Schutz gewährleisten kann. Rechtsgrundlagen sind die Zivilprozessordnung (§§ 935 ff. ZPO) und ergänzend § 85 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Die Einstweilige Verfügung begründet keinen endgültigen Rechtsschutz und ersetzt keine Entscheidung in der Hauptsache. Sie ist von der Hauptsacheentscheidung abzugrenzen, die eine abschließende Klärung des streitigen Anspruchs herbeiführt. In der Praxis ermöglicht die Einstweilige Verfügung eine schnelle Sicherung betriebsverfassungsrechtlicher oder individualrechtlicher Positionen.