Einwilligung
In Kürze
Die Einwilligung ist eine rechtlich relevante Willensbekundung der betroffenen Person. Sie erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten unter festgelegten Voraussetzungen.
Definition
Einwilligung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Kontext des Datenschutzrechts. Die Einwilligung bezeichnet eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Willensbekundung zu einem bestimmten Verarbeitungsvorgang. Sie liegt vor, wenn die betroffene Person durch Erklärung oder eindeutige Handlung Zustimmung erteilt. Erforderlich ist, dass Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung zuvor klar festgelegt sind. Die Einwilligung setzt voraus, dass keine rechtliche oder faktische Zwangslage besteht. Rechtsgrundlage ist Artikel 4 Nummer 11 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sie begründet keine Verpflichtung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Einwilligung ist von gesetzlichen Erlaubnistatbeständen zu unterscheiden, die eine Verarbeitung ohne Zustimmung erlauben. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist die Einwilligung insbesondere bei freiwilligen Zusatzdatenverarbeitungen von Bedeutung.