Elektronische Form
In Kürze
Die Elektronische Form ermöglicht rechtsverbindliche Erklärungen durch qualifiziert signierte elektronische Dokumente. Sie ersetzt die Schriftform, sofern kein gesetzlicher Ausschluss besteht.
Definition
Elektronische Form ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Sie bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form der Abgabe von Willenserklärungen mittels elektronischer Dokumente. Die Elektronische Form liegt vor, wenn eine Erklärung elektronisch erstellt, namentlich zugeordnet und qualifiziert signiert ist. Erforderlich ist eine qualifizierte elektronische Signatur, die dem Aussteller eindeutig zugeordnet werden kann. Die Identität des Erklärenden muss technisch nachvollziehbar und rechtlich überprüfbar festgelegt sein. Rechtsgrundlage ist § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 BGB. Die Elektronische Form ersetzt die Schriftform, sofern deren Anwendung nicht ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist. Ein gesetzlicher Ausschluss besteht insbesondere bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen. Die Elektronische Form begründet keinen eigenständigen Anspruch auf elektronische Abwicklung arbeitsrechtlicher Erklärungen. Abzugrenzen ist sie von der Textform ohne qualifizierte elektronische Signatur. In der Praxis wird die Elektronische Form zur formwirksamen Gestaltung digitaler arbeitsbezogener Erklärungen genutzt.