Entfristung
In Kürze
Entfristung bezeichnet die rechtliche Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes. Sie kann einvernehmlich oder kraft Gesetzes eintreten.
Definition
Entfristung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Übergang eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Entfristung liegt vor, wenn die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtlich nicht wirksam ist oder wirksam aufgehoben wird. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn formelle oder materielle Voraussetzungen der Befristung fehlen oder überschritten sind. Dazu zählen insbesondere fehlende Schriftform, unzulässige sachgrundlose Befristungsdauer oder unzulässige Verlängerungen. Entfristung tritt auch ein, wenn nach Ablauf der Befristung die Arbeitsleistung fortgesetzt und vom Arbeitgeber entgegengenommen wird. Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Entfristung begründet keinen allgemeinen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Der Begriff ist von der bloßen Vertragsverlängerung mit erneuter Befristung abzugrenzen. In der Praxis ist Entfristung regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Feststellungsverfahren.