Entfristungsklage
In Kürze
Die Entfristungsklage ermöglicht die gerichtliche Überprüfung einer arbeitsvertraglichen Befristung. Sie dient der Feststellung des Fortbestands eines Arbeitsverhältnisses über das Befristungsende hinaus.
Definition
Die Entfristungsklage ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie dient der gerichtlichen Feststellung, dass eine arbeitsvertragliche Befristung das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Die Entfristungsklage liegt vor, wenn das vereinbarte Vertragsende auf einer rechtlich unwirksamen Befristung beruht. Voraussetzung ist, dass der befristete Arbeitsvertrag formwirksam geschlossen und zeitlich eindeutig bestimmt ist. Weiter ist erforderlich, dass die Klage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende erhoben wird. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG in Verbindung mit § 5 Kündigungsschutzgesetz KSchG. Die Entfristungsklage begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages. Sie ist von der Kündigungsschutzklage abzugrenzen, da sie ausschließlich die Wirksamkeit einer Befristung überprüft. Die Entfristungsklage kann nur die zuletzt vereinbarte Befristungsabrede zum Gegenstand haben. Bei Fristversäumnis gilt die Befristung kraft gesetzlicher Fiktion als wirksam. Die Entfristungsklage führt bei Erfolg zur unbefristeten Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist die Entfristungsklage ein zentrales Kontrollinstrument bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen.