Entgelt
In Kürze
Entgelt bezeichnet die geschuldete Gegenleistung des Arbeitgebers für geleistete Arbeit. Es umfasst Geld- und Sachleistungen nach arbeitsvertraglicher oder normativer Grundlage.
Definition
Entgelt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Entgelt bezeichnet die vom Arbeitgeber geschuldete Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung. Entgelt liegt vor, wenn eine Leistungspflicht aus einem wirksamen Arbeitsverhältnis rechtlich begründet ist. Voraussetzung ist, dass eine Arbeitsleistung tatsächlich erbracht oder rechtlich gleichgestellt erbracht gilt. Die Verpflichtung zur Zahlung ergibt sich regelmäßig aus dem Arbeitsvertrag oder aus normativen Regelungen. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 611a Bürgerliches Gesetzbuch BGB sowie ergänzend § 612 BGB. Das Entgelt umfasst alle geldwerten Leistungen, die als Gegenleistung für Arbeit zugeordnet sind. Hierzu zählen feste und variable Vergütungsbestandteile sowie vereinbarte Sachleistungen mit Entgeltcharakter. Eine Zahlungspflicht besteht auch bei gesetzlich angeordneter Entgeltfortzahlung in bestimmten Ausfallzeiten. Das Entgelt unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht und der Sozialversicherungspflicht nach Maßgabe des Gesetzes. Entgelt begründet keinen Anspruch ohne arbeitsvertragliche oder gesetzliche Leistungsgrundlage. Es ist vom Aufwendungsersatz abzugrenzen, der nicht Gegenleistung für Arbeit darstellt. In der arbeitsrechtlichen Praxis bildet Entgelt die zentrale Bezugsgröße für Vergütungsansprüche und Folgeansprüche.