Entgeltabrechnung
In Kürze
Die Entgeltabrechnung dokumentiert die Zusammensetzung des geschuldeten Arbeitsentgelts. Sie informiert Arbeitnehmer transparent über Bruttoentgelt, Abzüge und Auszahlungsbetrag.
Definition
Die Entgeltabrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine vom Arbeitgeber zu erstellende Abrechnung über Art, Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Eine Entgeltabrechnung liegt vor, wenn Arbeitsentgelt abgerechnet und dem Arbeitnehmer in Textform mitgeteilt wird. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit einem fälligen Entgeltanspruch aus tatsächlicher oder gleichgestellter Arbeitsleistung. Die Abrechnung muss Angaben zu Entgeltbestandteilen, Abzügen sowie dem Auszahlungsbetrag enthalten. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 108 Gewerbeordnung GewO in Verbindung mit der Entgeltbescheinigungsverordnung. Die Entgeltabrechnung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt. Sie ist von der Entgeltzahlung abzugrenzen, da sie ausschließlich der rechnerischen und informativen Darstellung dient. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Entgeltabrechnung der Nachvollziehbarkeit von Vergütungsansprüchen und Abzügen.