Entgeltfortzahlung
In Kürze
Entgeltfortzahlung sichert das Arbeitsentgelt bei krankheitsbedingtem oder feiertagsbedingtem Arbeitsausfall. Sie gewährleistet die wirtschaftliche Kontinuität des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Definition
Entgeltfortzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Entgeltfortzahlung bezeichnet die gesetzlich angeordnete Weiterzahlung des Arbeitsentgelts trotz vorübergehender Arbeitsverhinderung. Entgeltfortzahlung liegt vor, wenn Arbeitsleistung aus rechtlich anerkannten Gründen zeitweise nicht erbracht wird. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit erfüllter Wartezeit von regelmäßig vier Wochen. Weiter erforderlich ist eine unverschuldete krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder ein Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertags. Die Zahlungspflicht erstreckt sich auf das Entgelt, das ohne den Arbeitsausfall geschuldet gewesen wäre. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG, insbesondere § 2 EFZG und § 3 EFZG. Die Entgeltfortzahlung ist zeitlich auf maximal sechs Wochen je Verhinderungsfall begrenzt. Entgeltfortzahlung begründet keinen Anspruch bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Sie ist vom Krankengeld abzugrenzen, das nach Ablauf der gesetzlichen Fortzahlungsdauer einsetzt. In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt Entgeltfortzahlung einen zentralen Bestandteil der finanziellen Absicherung abhängig Beschäftigter dar.