Entgeltfortzahlungsgesetz
In Kürze
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsausfall. Es betrifft insbesondere Krankheit und gesetzliche Feiertage.
Definition
Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei vorübergehendem Arbeitsausfall. Das Entgeltfortzahlungsgesetz findet Anwendung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und bei Arbeitsausfall an gesetzlichen Feiertagen. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit erfüllter gesetzlicher Wartezeit von regelmäßig vier Wochen. Weiter erforderlich ist, dass die Arbeitsverhinderung ohne anspruchsausschließendes Eigenverschulden des Arbeitnehmers eintritt. Die Zahlungspflicht erstreckt sich auf das Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall geschuldet gewesen wäre. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG. Das Entgeltfortzahlungsgesetz begrenzt die Fortzahlung im Krankheitsfall auf maximal sechs Wochen je Verhinderungsfall. Es begründet keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Es ist von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abzugrenzen, die nach Ablauf der Fortzahlungsdauer einsetzen. In der arbeitsrechtlichen Praxis bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz die zentrale Grundlage für Entgeltansprüche bei kurzfristigem Arbeitsausfall.