Entgelttransparenz
In Kürze
Entgelttransparenz beschreibt die rechtlich geregelte Offenlegung von Entgeltstrukturen im Arbeitsverhältnis. Sie dient der Nachvollziehbarkeit von Vergütungsentscheidungen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Definition
Entgelttransparenz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Entgelttransparenz bezeichnet die gesetzlich geregelte Offenlegung von Kriterien, Verfahren und Vergleichswerten der Entgeltfindung. Entgelttransparenz liegt vor, wenn Beschäftigte Informationen zur Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten erhalten können. Voraussetzung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in einem Betrieb mit den gesetzlich festgelegten Mindestbeschäftigtenzahlen. Weiter erforderlich ist, dass eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit als Vergleichsmaßstab objektiv bestimmt ist. Der Auskunftsanspruch erfasst das durchschnittliche Bruttoentgelt sowie ausgewählte Entgeltbestandteile einer Vergleichsgruppe. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen Entgelttransparenzgesetz EntgTranspG, insbesondere § 3 EntgTranspG und § 10 EntgTranspG. Entgelttransparenz begründet keinen automatischen Anspruch auf Anpassung des individuellen Arbeitsentgelts. Sie ist vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz abzugrenzen, da sie spezielle Informationsrechte normiert. In der arbeitsrechtlichen Praxis unterstützt Entgelttransparenz die Durchsetzung des Gebots gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.